Alternative Bezeichnungen: Irvingia gabonensis, Dika, Wilde Mango
Wo
Irvingia gabonensis ist eine Pflanzenart, die zur Familie der Irvingiaceae gehört, und in feucht-warmen Regenwäldern im nördlichen Zipfel Angolas, im Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, Nigeria, der Elfenbeinküste und im südwestlichen Uganda beheimatet ist. Mittlerweile wird sie auch in den USA, Spanien und Philippinen angebaut. Der immergrüne Baum erreicht eine Höhe zwischen 25 und 40 Metern. Aus den Blüten entwickeln sich eßbare, ca. 6,5 cm lange, elliptische bis zylindrische, bei Reife grüne Steinfrüchte mit leuchtend gelb-orangefarbenem, weichem, saftigem, Fruchtfleisch, das süß bis leicht bitter schmeckt. Unter dem Namen Afrikanische Mango erlangte die Pflanze, die bereits seit Jahrhunderten von den einheimischen Stämmen in Kamerun und Nigeria als Hauptbestandteil der Nahrung genutzt wird, international großes Aufsehen.
Wirkung
Die Afrikanische Mango ist reich an Polyphenolen, Vitaminen und Mineralstoffen, und gilt als äußerst wirksame Methode, um Gewicht zu reduzieren. Klinische Studien bestätigen die hohe Effizienz der Pflanze. Die Substanzen in den Samen lassen Körperfett schmelzen, regulieren den Blutzuckerspiegel, und verbessern die Blutfette. Zudem haben sie die Fähigkeit, Leptin freizusetzen, die als wichtigste appitetzügelnde Körpersubstanz gilt.
Indikation
- Gewichtsverlust
- Fettverbrennung
- Beschleunigung des Stoffwechsels
- Senkung des Cholesterinspiegels
- Verbesserung der Blutfettwerte
- Stabilisierung des Blutzuckerspiegels
- Steigerung der Leptin-Freisetzung
Mögl. Indikationen
In Versuchen mit Tieren konnte zudem gezeigt werden, dass afrikanische Mango Leberfunktion und Darmgesundheit verbessert, Schmerzen reduziert, und das Wachstum von Bakterien und Pilzen hemmt.
Dosierung
Die empfohlene Tagesdosierung liegt bei 300 mg.
Hinweise
Afrikanische Mango gilt als gut verträglich, allerdings sind Allergien gegen den Pflanzenstoff nicht ganz ausgeschlossen. Vor der Einnahme sollte daher unbedingt ein Arzt konsultiert werden. Das gilt auch für schwangere und stillende Frauen sowie Personen, die unter ständiger ärztlicher Betreuung stehen.